Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den grundlegenden Rahmen für unsere Dienstleistungen. Alle laufenden Tätigkeiten einer Einrichtung, wie langfristige Sicherheits- oder Wachdienste, werden gemäß einem separaten Servicevertrag durchgeführt, der, wo anwendbar, Vorrang vor diesen AGBs hat.
Die jeweils aktuell verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Homepage von IPS publiziert. Sie ist integrierender Bestandteil sämtlicher Vertragsdokumente und Auftragsbestätigungen der IPS mit dem Auftraggeber.
Einzelverträge, Einsatzverträge- sowie Einsatzplanungen oder Offerten gehen, auch für den Fall gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bestimmungen, diesen vor.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind vorbehältlich anderer schriftlicher Abreden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung zwischen IPS und dem Auftraggeber wegbedungen.
2. Vertraulichkeit
IPS verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Loyalität und sämtliche im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags erhaltenen Informationen gemäss der Datenschutzerklärung (gemäss der jeweils aktuellen Version auf der Homepage von IPS) diskret zu behandeln.
3. Auftragserteilung, Leistungserbringung- und Umfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Sicherheitsvertrag und/oder den vereinbarten Auftragsbestätigungen und/oder Einsatzplänen.
Grundsätzlich erbringt IPS ihre Dienstleistungen im Bereich des Objekt-, Gebäude-, Event- & Personenschutzes. Davon abweichende Tätigkeiten werden im Sicherheitsvertrag festgehalten.
IPS schuldet eine sorgfältige Dienstleistung, nicht einen bestimmten Erfolg.
Der Auftraggeber sorgt für sichere Einsatzbedingungen. Sicherheitsrelevante Änderungen gegenüber einem konkreten Einsatzplan sind IPS unverzüglich mitzuteilen.
Generell gelten die darin jeweils definierten zu erbringenden Dienstleistungen sowie Einsatzzeiten. Die Vertragsdauer respektive die Dauer eines Auftrages richtet sich nach dem individuellen mit dem Auftraggeber vereinbarten Sicherheitsvertrag.
Im Regelfall erbringt IPS erst nach unterzeichnetem Vertragsabschluss vertragsgemässe Dienstleistungen. In begründeten Ausnahmefällen kann IPS davon abweichen. Dies erfordert indes eine umgehende Auftragsbestätigung durch IPS, welche dem Auftraggeber schriftlich oder via mail zugestellt wird. Der Auftraggeber hat den Inhalt dieser Auftragsbestätigung IPS umgehend ebenfalls schriftlich oder via Mail zu bestätigen. Dies gilt auch für allfällige Änderungen / Anpassungen am erteilten Auftragsinhalt sowie betreffend Nachträge.
IPS erbringt ihre Leistungen als vom Auftraggeber unabhängige Organisation und ist generell keiner Weisungspflicht unterstellt. IPS agiert im Rahmen eines Auftrags selbständig; ihr Personal ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingebunden.
IPS ist jederzeit befugt, das zur Auftragsausführung eingesetzte eigene Personal ohne Grundangabe auszutauschen, sofern die erforderliche Qualifikation gewährleistet bleibt.
Im Rahmen eines Auftrages ist der Auftraggeber befugt, dem eingesetzten Personal von IPS einsatzrelevante Anweisungen zu erteilen, sofern diese vorgängig mit dem Einsatzleiter von IPS vor Ort abgesprochen sind.
4. Vergütung, Anpassungen, Zahlungskonditionen
Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise sowie Zuschläge für Überzeit, Überstunden, An- und Rückfahrten und dergleichen werden jeweils im Sicherheitsvertrag oder in entsprechenden Nachträgen («Addenden») vereinbart.
Vorbehältlich anderer Abmachung sind Rechnungen von IPS innerhalt von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist IPS befugt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen von 5 % p. a. in Rechnung zu stellen.
Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen. Generell ist IPS indes befugt, für jedwelche Auftragsstornierung eine Administrationsgebühr in Höhe von CHF 250.00 in Rechnung zu stellen.
Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertags-Einsätze sowie Auslagenersatz für die Mitarbeitenden (Fahrzeit und Fahrkostenentschädigung) werden im Einzelvertrag zwischen IPS und dem Auftraggeber geregelt.
5. Stornierungsbedingungen
Vorbehältlich einzelvertraglicher Abmachungen, gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen:
Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Buchungsdatum: 100% Gesamtpreis.
Stornierungen innerhalb von 24 - 48 Stunden vor dem Buchungsdatum: 100% Gesamtpreis.
Stornierungen über 48 Stunden vor dem Buchungsdatum: Ausschliessliche Aufwands-Stornierungsgebühr in Höhe von CHF 250.00.
Der Auftraggeber kann IPS gegenüber erklären, wie viele Einsatzmitarbeiter er je Auftrag benötigt. Grundsätzlich versucht IPS den diesbezüglichen Wünschen des Auftraggebers nachzukommen. Individualvertragliche Abmachungen vorbehalten, entscheidet IPS letztlich über die Anzahl der je Auftrag benötigten Sicherheitsmitarbeiter.
Wünscht der Auftraggeber eine Reduktion der mit IPS vereinbarten Anzahl der einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter, so hat er dies IPS bis spätestens zwei Tage vor dem Einsatz schriftlich oder per Mail mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist IPS berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche Kosten für jeden Mitarbeiter, der gemäß der vereinbarten Einsatzplanung nicht eingesetzt wurde, in Rechnung zu stellen. Eine davon abweichende Kostenregelung bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
6. Personal
IPS verpflichtet sich, vertraglich übernommene Aufgaben ausschliesslich mit geschultem und für Sicherheitsaufgaben qualifiziertem Personal auszuführen.
Die Auswahl, Instruktion und Einteilung des Personals, welches je Auftrag zum Einsatz kommt, obliegen allein IPS.
IPS ist berechtigt, qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen und haftet für deren Leistung wie für eigene Mitarbeitende.
7. Konkurrenzverbot / Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie zwei Jahre nach Vertragsende, keine Mitarbeitenden oder ehemalige Mitarbeitenden von IPS abzuwerben und direkt oder durch für sie tätige Dritte anzustellen oder zu beschäftigen.
Bei Verstoss schuldet der Auftraggeber eine Entschädigung von CHF 30'000.00 pro Fall oder den im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelten Betrag.
8. Haftung und Versicherung
IPS schuldet eine sorgfältige und professionelle Dienstleistung, indes keinen bestimmten Erfolg sowie keine vollständige Gefahrenverhinderung.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet IPS nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, Handlungen Dritter sowie für entgangenen Gewinn, wie auch bei Nichtbefolgen von Weisungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sofern dies nicht durch zwingende Gesetze verboten ist (z. B. bei Personenschäden oder Sachschäden nach dem Deliktsrecht), sind weitere Ansprüche ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche gegenüber IPS.
Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen durch den Auftraggeber übernimmt IPS keine Haftung.
Gesetzlich zwingende Haftungsnormen bleiben vorbehalten.
9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass IPS alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen und allfällige Zugangsdaten sowie damit zusammenhängende Informationen rechtzeitig erhält.
Allfällige organisatorische Anweisungen betreffend Auftragsausführung sind ausschliesslich an die Geschäftsleitung von IPS zu richten. Ausnahmen davon bedürfen der vorgängigen Abstimmung mit IPS. Andernfalls übernimmt IPS keinerlei Haftung für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung.
Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Auftragsausführung sind umgehend an die Geschäftsleitung von IPS zu richten. Einer vorgängig telefonischen Meldung hat eine schriftliche oder per Mail zugestellte Beanstandung nachzugehen. Beanstandungen ausschliesslich an Mitarbeiter vor Ort gelten als nicht gehörig kommuniziert und sind folglich rechtlich nicht verbindlich.
10. Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen, wenn die Fortführung unzumutbar ist (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen, Zahlungsverzug).
11. Höhere Gewalt
Bei Eintritt höherer Gewalt (bspw. Naturereignisse, behördliche Anordnungen) ist IPS von der Vertragserfüllung und von der Haftung für daraus entstandene Schäden befreit, solange die die gehörige Vertragserfüllung verunmöglichenden Umstände andauern.
Allfällig bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
12. Versicherungen
IPS unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von bis zu 10.000.000 CHF und gewährleistet einen umfassenden Schutz gegen potenzielle Haftungen aus unseren Aktivitäten.
Für bewaffnete Einsätze sorgt IPS für eine angemessene Versicherungsabdeckung von waffenbezogenen Vorfällen. Jegliche zusätzliche Versicherung liegt in der Verantwortung des Kunden.
13. Bewaffnete Schutzdienste
IPS erklärt, dass sämtliche kantonalen Sicherheitsbewilligungen vorliegen und dass alle eingesetzten Mitarbeiter über die erforderlichen Waffenantrag- und Einsatzbewilligungen zum bewaffneten Personen-, Objekts- & Eventschutz verfügen.
IPS setzt je nach Auftrag bewaffnete sowie unbewaffnete Mitarbeiter ein. Individual- vertragliche Vereinbarungen betreffend des Waffeneinsatzes bleiben vorbehalten.
Der bewaffnete Personenschutz dient ausschliesslich der defensiven Gefahrenabwehr. Der Auftraggeber kann den Einsatz bewaffneter Mitarbeiter wünschen; der diesbezügliche Entscheid trifft indes IPS alleine.
Es wird kein Erfolg im Sinne vollständiger Gefahrenverhinderung geschuldet. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bewaffneter Personenschutz kein risikofreier Dienst ist.
Waffen dürfen nur eingesetzt werden als ultima ratio, bei unmittelbarer, rechtswidriger Bedrohung sowie im Rahmen der gesetzlichen Notwehr / Notstandsvorschriften.
Die taktische und sicherheitsrelevante Einsatzhoheit liegt ausschliesslich bei IPS.
IPS ist berechtigt, Einsätze abzubrechen oder anzupassen, wenn akute Gefahr für Leib und Leben besteht, Weisungen rechtswidrig sind sowie unvorhersehbare Risiken auftreten.
Waffen bleiben ausschliesslich im Eigentum von IPS. Art, Anzahl und Trageweise der Waffen bestimmt allein IPS. IPS kann den Einsatz unbewaffnet fortsetzen oder abbrechen, wenn rechtliche Voraussetzungen entfallen und/oder Bewilligungen widerrufen werden und/oder die Lagebewertung dies erfordert.
Für im Ausland erbrachte Dienstleistungen erfüllt IPS das Federal Act on Private Security Services Provided Abroad (PSSA) und relevante internationale Standards, einschließlich des International Code of Conduct for Private Security Service Providers (ICoCA).
IPS gewährleistet Personalüberprüfung, Schulungen und Beschwerdemechanismen im Einklang mit diesen Standards, um Menschenrechte und ethisches Verhalten zu wahren.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach Vertragsende.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß dem Schweizer Bundesgesetz zum Datenschutz (FADP) und, wo zutreffend, der EUDatenschutzverordnung (DSGVO) sowie den eigenen Datenschutzbestimmungen des IPS verarbeitet.
IPS ist im Rahmen der Auftragsausführung zu notwendigen Datenweitergaben ausdrücklich befugt.
15. Urheberrecht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Texte, Inhalte und Dokumente der IPS sind urheberrechtlich geschützt.
Jede Vervielfältigung oder Verbreitung für den internen Gebrauch durch den Kunden ist erlaubt, aber jede kommerzielle Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung in anderen Unternehmen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IPS verboten.
Die Bilder auf dieser Website für die Services Rubriken wurden von iStock erworben und unterliegen nicht unserem Urheberrecht.16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von IPS (Adliswil), sofern nicht zwingend anders vorgeschrieben oder verbindliches Völkerrecht (z. B. für EU-basierte Kunden gemäß der Brüsseler Ia-Verordnung) etwas anderes vorsieht.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Compliance and Ethische Standards
IPS erfüllt alle geltenden Schweizer und internationalen Vorschriften, einschließlich Anti-Bestechungsgesetze (Schweizer Strafgesetzbuch), Geldwäschebekämpfung (GwG) und Menschenrechtsstandards.
IPS verpflichtet sich zu ethischen Maßnahmen und verbietet Aktivitäten im Zusammenhang mit Feindseligkeiten oder Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht.
Alle Rechte vorbehalten.
Adliswil im April 2026